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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geschäftsverkehr
In unserem Geschäftsverkehr gehen wir davon aus, dass es sich bei unseren Kunden um Vollkaufleute handelt. Wir beschränken uns daher auf die wichtigsten Punkte. Weichen Ihre Einkaufsbedingungen von unseren Bedingungen ab, so gelten Ihre nur dann, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden.

2. Maß- und Gewichtsangaben
Angaben über Maße, Gewichte, Eigenschaften, Traglasten, Fassungsvermögen, Beständigkeitsangaben usw. sind betriebs- und branchenübliche Annäherungswerte und solange unverbindlich, solange diese Angaben nicht von uns ausdrücklich als „Zusicherung“ Ihnen schriftlich bestätigt wurden. Änderungen, die qualitätsfördernd sind oder dem technischen Fortschritt dienen, bleiben uns vorbehalten. Aus drucktechnischen Gründen kann es bei den Katalogabbildungen zu Farbabweichungen (z. B. bei Stahl, Holz) gegenüber dem Originalprodukt kommen.

3. Preise
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ab Lager oder ab Werk, wenn keine anderen Angaben gemacht wurden. Für Bestellungen unter einen Auftragswert von 50,– € berechnen wir generell eine Frachtkostenpauschale von 6,– €. Frei Haus-Preise gelten nicht für Lieferungen auf Inseln. Die Preise wurden aufgrund der Zulieferpreise, Stand August 2011, kalkuliert.
Spätere Preiserhöhungen führen zu Erhöhungen unserer Katalogpreise. Im Normalfall gelten unsere Preise für die Laufzeit eines Kataloges. Mit Erscheinen dieses Kataloges werden alle früheren Preise ungültig. Änderungen durch unvorhersehbare Ereignisse sind möglich, aber selten. Verbindlich sind deshalb nur die in unserer Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Wir behalten uns
vor, Lieferungen gegen Nachnahme oder Vorauskasse vorzunehmen. Ggf. erfolgt vorab eine entsprechende Information. Sollte es zu gravierenden Änderungen auf dem Rohstoffmarkt kommen, behalten wir uns vor, die angegebenen Preise entsprechend anzupassen.

4. Verpackung
Es ist unser Bemühen, den Verpackungsumfang – und damit verbundene Kosten – so gering wie möglich zu halten, bei hoher Umweltfreundlichkeit und maximalem Schutz auf dem Transportweg. Wo eine Transportverpackung nicht unbedingt notwendig ist, werden wir darauf verzichten. Wir sind bemüht, Folien, Kartonagen und dgl. einzusetzen, welche mit dem Resy-Symbol oder grünem Punkt versehen sind. So gekennzeichnete Materialien sind bei den bekannten Verwertungsstellen problemlos zu entsorgen. Rücksendungen von Transportverpackungen an uns sind generell möglich, jedoch haben diese frei unserem Lager zu erfolgen.

5. Lieferzeiten
Unsere Angaben beziehen sich auf die Zeit vom Datum des Eingangs Ihrer Bestellung bis zur Übergabe der Ware an den Frachtführer. Dieser benötigt dann noch eine angemessene Zeit für die Zustellung. Viele Produkte liefern wir aus Lagervorrat. Durch periodische Fertigung und schwankenden Auftragseingang sind diese Angaben Richtwerte, die über- bzw. auch unterschritten werden können. Letztverbindlich sind die Lieferzeiten, die in unserer Auftragsbestätigung angegeben sind. Fixtermine werden von uns gesondert bestätigt. Für eintretende Termin-Überschreitung, bedingt durch Vorlieferanten, höhere Gewalt und sonstige, von uns nicht zu vertretende Umstände, können wir nicht haften, es sei denn, dass Vorsatz oder grobfahrlässiges Verschulden unsererseits vorliegt.

6. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Für die Annahme des Vertrages und den Umfang der Lieferung ist allein unsere schriftliche Bestellannahme (Auftragsbestätigung) maßgebend. Enthält unsere Bestellannahme (Auftragsbestätigung) Abweichungen vom Auftrag des Bestellers, so gelten die Abweichungen durch den Besteller als genehmigt, wenn nicht binnen 8 Tagen nach dem Ausstelldatum unserer Bestellannahme (Auftragsbestätigung) ein widersprechender Bescheid eingegangen ist.

7. Doppelbestellungen
Telefonisch oder schriftlich, sofern sie von uns nicht rechtzeitig erkannt werden, betrachten wir als selbstständige Aufträge und wir müssen bei zu später Stornierung auf deren Erfüllung bestehen.

8. Rücknahmegarantie und Ansichtssendungen
Wir gewährleisten ein 14-tägiges Rückgaberecht ab Anlieferdatum. Es kann nur Ware ohne Gebrauchsspuren in Originalverpackung zurückgenommen werden. Setzen Sie sich vor Rücksendungen mit uns in Verbindung. Dieses Rückgaberecht gilt nicht für Sonderbeschaffung, auftragsbezogene und Sonderfertigung, farbbeschichtete Waren und für Waren, für die Sonderpreise (z. B. Mengennachlass) gewährt wurden.

9. Eigentumsvorbehalt, Verarbeiterklausel, Vorausabtretung
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle Forderungen erfüllt sind, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderung aus Kontokorrent. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers (z.B. Zahlungsverzug) sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware nach erfolgloser Nachfristsetzung zurückzufordern. Transportkosten fallen dabei dem Käufer zur Last. Gleiches gilt bei Pfändung der Vorbehaltsware durch uns. In diesen Fällen steht uns das Recht zur Verwertung zu, der Erlös der Verwertung mit geschuldeten Beträge verrechnet, nachdem ein angemessener Betrag für die Kosten der Verwertung (Transport, Aufarbeitung, etc.) abgezogen worden ist. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei der Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der hergestellten Sache in dem Verhältnis zu, in dem sie zueinander stehen, den Rechnungswert unserer für die hergestellten Sachen verwendeten Vorbehaltsware zu der Summe sämtlicher Rechnungswerte aller bei der Herstellung verwendeten Waren zuzüglich anderer Herstellungskosten des Käufers. Werden unsere Waren mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden und erlischt hierdurch unser Eigentum an der Vorbehaltsware (§§ 947, 948 BGB), so wird hiermit bereits jetzt vereinbart, dass die Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte des Käufers an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Umfang unseres Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware auf uns übergehen und der Käufer diese für uns entgeltlich verwahrt. Für aus der Verarbeitung oder aus Verbindung oder Vermischung entstehende Sachen/ Bestände gilt sonst das gleiche wie für Vorbehaltsware. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, veräußern. Er ist zur Veräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass er die Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns abtritt. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er ohne unsere Zustimmung nicht berechtigt. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht uns gehörenden Waren veräußert wird, gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, insbesondere nach Verarbeitung mit anderen nicht uns gehörenden Waren oder nach Verbindung / Vermischung weiter veräußert, so gilt die Abtretung nur in Höhe unseres Eigentumsanteiles an der veräußerten Sache oder dem veräußerten Bestand. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen; wir werden von dem Widerrufsrecht nur dann Gebrauch machen, wenn sich der Käufer mit seiner Leistung im Verzug befindet, oder wenn Umstände eintreten, die eine Leistungserfüllung überhaupt oder in vollem Umfange als fraglich erscheinen lässt. Über den Umfang unseres Rechnungsbetrages ist der Käufer zu Abtretung der Forderung in keinem Fall befugt. Auf Verlangen ist er verpflichtet, seinen Abnehmer von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zu geben. Der Käufer verpflichtet sich, unsere Rechte aus verlängertem Eigentumsvorbehalt bei Abtretung seiner Forderungen (Globalzession) an einen Gläubiger zu wahren und uns über eine derartige Zession zu informieren. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10%, dann sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherungen verpflichtet.wir dürfen die freigegebenen Sicherheiten auswählen. Pfändungen der Vorbehaltsware sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sofern im Falle einer unberechtigten Pfändung der Pfändungsgläubiger die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Käufer.

10. Zahlungsweise
Unsere Rechnungen sind wie folgt zu bezahlen: 10 Tage nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder 30 Tage nach Rechnungsdatum
netto. Ein Skonto-Abzug ist nur vom Warenwert möglich, nicht von Verpackung, Fracht, Montage. Wechsel und Scheck-Wechsel-Verfahren bedarf vor Kaufabschluss einer besonderen Vereinbarung. Bei größeren Aufträgen sind wir berechtigt, Teilzahlungen zu vereinbaren, z. B. ¹⁄³ bei Erhalt der Auftragsbestätigung, ¹⁄³ bei Lieferung und Rechnungsstellung, ¹⁄³ max. 30 Tage ab Rechnungsdatum. Bei Erstkunden behalten wir uns vor, per Nachnahme zu beliefern bzw. eine Vorauszahlung von 50% des Warenwertes zu vereinbaren.
Bei verspäteter Zahlung oder Stundung sind wir vorbehaltlich der Geltendmachung eines größeren tatsächlichen Verzugschadens berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.

11. Montage
Sofern vereinbart, führen wir für Sie Montagearbeiten durch, gemäß unserer jeweils gültigen Montagebedingungen. Wir sind berechtigt, Subunternehmer damit zu beauftragen. Die Abrechnung erfolgt angebotsbezogen und separat. Montage-Rechnungen sind sofort nach Erhalt netto zahlbar.

12. Liefertermin
Sollte sich die Anlieferung und Abnahme der von uns hergestellten Produkte aus Gründen, die ausschließlich vom Auftraggeber zu vertreten sind, um mehr als zwei Wochen verzögern, so wird bei Teillieferungen spätestens zwei Wochen nach Rechnungsstellung der Teilrechnungsbetrag sofort fällig. Bei Verzögerungen während der Schlussabnahme reduziert sich die dem Auftraggeber zur Verfügung stehende Prüfungsfrist für die von uns erbrachten Leistungen um die vom Auftraggeber zu vertretende Verzögerung. Maßgebend dafür ist die in der Auftragsbestätigung bzw. im Vertrag von uns bestätigte Lieferwoche. Diese Vereinbarung ist Bestandteil unserer für Sie optimal erstellten Kalkulationen und somit die Basis für die erfolgreiche Abwicklung dieses Projektes. Sollte eine Anlieferung der hergestellten Produkte am gewünschten Aufstellungsort zum geplanten Termin nicht möglich sein, so lagern wir diese Produkte auf Wunsch vier Wochen lang kostenfrei auf unserem Gelände ein. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Lagerkapazitätsgründen nach Ablauf dieser Frist 1% vom Netto-Waren-Wert pro angefangenen Monat berechnen müssen. Ab dem Zeitpunkt der Meldung der Versandbereitschaft geht die Gefahr der Beschädigung bzw. des Untergangs der Ware auf den Auftraggeber über, sofern diese Gefahr vom Auftragnehmer nicht grobfahrlässig bzw. vorsätzlich herbeigeführt wurde.

13. Transport
Mit der Warenübergabe an den Transportführer (Post, Bahn, Paketdienst, Spediteur) gilt der Kaufvertrag als erfüllt und das Risiko geht auf unseren Kunden über. Zur Abdeckung des Transportrisikos schließen wir für Sie eine Transport- Versicherung ab. Dafür berechnen wir eine Prämie von 0,6%. Sollten Sie den Abschluss einer Transport-Versicherung nicht wünschen, teilen Sie uns dies bei Auftragserteilung bitte mit. Prüfen Sie die Ware beim Empfang auf Ihre Unversehrtheit. Bei Vorliegen eines Transportschadens beachten Sie bitte die beigelegten Richtlinien oder rufen Sie umgehend unseren Kundendienst an. Wenn es im Rahmen einer zügigen Abwicklung vorteilhaft und ökonomisch sinnvoll erscheint, nehmen wir Teillieferungen vor. Dies insbesondere dann, wenn stark abweichende Lieferzeiten bei verschiedenen Produkten auftreten, damit Sie schnellstmöglich Ihre Ware erhalten.

14. Gewährleistung
Für alle unsere Produkte geben wir eine Qualitätsgarantie von 3 Jahren. Gewährleistungsvoraussetzung bei Naturprodukten wie Holz ist eine regelmäßige und sachgerechte Pflege. Schäden oder Störungen, die auf falsche Bedienung, Gewaltanwendung oder natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind, werden nicht durch die Garantie abgedeckt. Im Einzelfall kann für Stahlbauobjekte eine Garantie von 5 Jahren vereinbart werden. Diese Garantiezeit bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch die E. ZIEGLER Metallbearbeitung AG. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung anzuzeigen, nicht offensichtliche innerhalb 7 Tage nach Feststellung. Bei Mängelanzeige bieten wir nach unserer Wahl kostenlose Nachbesserung, Minderung oder Wandlung. Für die Mängelbeseitigung steht uns eine angemessene Frist zur Verfügung. Weitergehende Ansprüche müssen wir ausschließen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.

15. Produzentenhaftung
Ansprüche des Käufers wegen Verletzung von Verkehrspflichten und sonstige damit im Zusammenhang stehende deliktische Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Käufers beruhen. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf das Zweifache des Rechnungsbetrages, der den deliktischen Anspruch auslösenden Waren, beschränkt.

16. Datenspeicherung
Personen und firmenbezogene Daten unserer Kunden speichern und verarbeiten wir, soweit geschäftsnotwendig, im zulässigen Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG). Hiervon geben wir Ihnen hiermit Kenntnis.

17. Gerichtsstand
Für alle aus dem Vertragsverhältnis evtl. entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Erfüllungsort Nebelschütz, Gerichtsstand Bautzen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

18. Sonstiges
Sollten einzelne Bedingungen unserer Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bedingungen und des gesamten Rechtsgeschäftes nicht berührt.

 

Tel. +43 (0)5550 / 20109

Email: office@vmz.at

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